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Stimmungsbild zum Rechtsgebiet Vertrags- und Handelsrecht

Rechtsgebiet 05

Vertrags- und Handelsrecht

Verträge, die halten, wenn es unangenehm wird — und Durchsetzung, wenn die andere Seite nicht liefert.

05Vertrags- und HandelsrechtRechtsgebiet

Verträge, die halten, wenn es unangenehm wird — und Durchsetzung, wenn die andere Seite nicht liefert.

Ein guter Vertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern eine Gedächtnisstütze für den Tag, an dem die Menschen, die ihn geschlossen haben, nicht mehr da sind. Ich schreibe Verträge so, dass Ihre Mitarbeiter sie ohne Anwalt anwenden können — und dass sie die drei, vier Punkte regeln, an denen es später wirklich klemmt.

Ebenso wichtig ist die andere Richtung: Wenn geliefert, aber nicht gezahlt wird, wenn eine Leistung mangelhaft ist, wenn jemand eine Klausel gegen Sie wendet, die Sie nie so verstanden haben. Dann geht es um Fristen, Beweise und die Frage, wie schnell Druck aufgebaut werden kann.

05.1Leistungen

Womit ich befasst
werde

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Gestaltung und Prüfung
  • Liefer-, Werk-, Dienstleistungs- und Rahmenverträge
  • Handelsvertreter- und Vertriebsverträge, Ausgleichsanspruch
  • Kooperationen, Joint Ventures, Entwicklungsverträge
  • Haftungsbegrenzung, Vertragsstrafen, Gewährleistung
  • Zahlungsverzug, Mahnverfahren, gerichtliche Durchsetzung
  • Verjährung: rechtzeitig hemmen statt später bedauern
05.2Aus der Praxis

Drei Situationen, die immer wieder vorkommen

01

Die eigenen AGB, die nie galten

Auf der Rechnung abgedruckt heißt nicht einbezogen. Im Streit fällt das Kartenhaus zusammen — reparierbar, aber nur für die Zukunft.

02

Haftung ohne Deckel

Eine unwirksame Haftungsklausel ist schlechter als keine: Sie fällt ersatzlos weg und es gilt das Gesetz.

03

Ausgleich für den Vertreter

Nach dem Ende eines Handelsvertretervertrags entsteht oft ein erheblicher Anspruch. Fristen sind hier kurz.

05.3Fragen

Häufige Fragen

Lohnt sich eine AGB-Prüfung wirklich?

Wenn Sie mit denselben Bedingungen viele Geschäfte abschließen: ja, weil ein Fehler sich vervielfältigt. Im unternehmerischen Verkehr ist mehr zulässig als gegenüber Verbrauchern, aber die Kontrolle ist trotzdem streng — vor allem bei Haftung, Gewährleistung und Vertragsstrafen.

Der Kunde zahlt nicht. Was zuerst?

Beweislage sichern, Fälligkeit und Verzug sauber herstellen, dann Druck aufbauen. Ob Mahnbescheid oder Klage der schnellere Weg ist, hängt davon ab, ob mit Widerspruch zu rechnen ist. Wichtig ist vor allem, die Verjährung im Blick zu behalten.

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Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.