
Rechtsgebiet 07
Bau- und Immobilienrecht
Bauverträge, Nachträge, Mängel, Abnahme, Grundstücks- und Gewerbemietverträge.
Bauverträge, Nachträge, Mängel, Abnahme — und die Verträge rund um Grundstück und Gewerbeimmobilie.
Ich habe meine erste Gesellschaft im Bauwesen gegründet und weiß, wie ein Nachtrag entsteht, bevor er ein Rechtsproblem wird. Am Bau entscheidet die Dokumentation: Wer wann was angeordnet, behindert oder abgenommen hat, bestimmt am Ende, wer zahlt.
Ich begleite Bauherren, Auftraggeber und ausführende Unternehmen — von der Vertragsgestaltung über die Begleitung während der Ausführung bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach der Abnahme.
Womit ich befasst
werde
- Bauverträge nach BGB und VOB/B, Bauträgerverträge
- Nachträge, gestörter Bauablauf, Behinderungsanzeigen
- Abnahme, Vorbehalte, Übergang der Gefahr
- Mängelrechte, Kostenvorschuss, Ersatzvornahme
- Sicherheiten: Bauhandwerkersicherung, Vertragserfüllungsbürgschaft
- Kündigung des Bauvertrags und Abrechnung
- Grundstückskauf, Dienstbarkeiten, Erbbaurecht
- Gewerbemietrecht: Gestaltung, Anpassung, Beendigung
Drei Situationen, die immer wieder vorkommen
Der Nachtrag ohne Anordnung
Zusatzleistungen ohne schriftliche Anordnung sind schwer durchzusetzen. Zwei Sätze am selben Tag hätten gereicht.
Abnahme durch Nutzung
Wer einzieht, nimmt oft schon ab — mit allen Folgen für Beweislast und Verjährung.
Die Sicherheit, die keiner stellte
Der Anspruch auf Bauhandwerkersicherung ist stark und wird selten genutzt. Er verändert die Verhandlungslage in Tagen.
Häufige Fragen
BGB-Bauvertrag oder VOB/B?
Die VOB/B ist auf laufende Bauabwicklung zugeschnitten und regelt Anordnung, Behinderung und Abnahme detaillierter. Gegenüber Verbrauchern hält sie einer Inhaltskontrolle oft nicht stand, wenn sie nicht als Ganzes vereinbart wurde. Welches Regime günstiger ist, hängt davon ab, auf welcher Seite Sie stehen.
Wie lange kann ich Mängel geltend machen?
Bei Bauwerken regelmäßig fünf Jahre ab Abnahme nach BGB, bei wirksam vereinbarter VOB/B vier Jahre. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abnahme — und ob sie überhaupt wirksam erfolgt ist.

Schildern Sie Ihr Anliegen.
Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.