
Rechtsgebiet 02
Unternehmensnachfolge
Die Übergabe an die nächste Generation oder an Dritte: rechtzeitig geplant statt im Notfall geregelt.
Die Übergabe ist kein Termin, sondern ein Projekt über Jahre. Wer sie erst plant, wenn sie ansteht, plant sie zu spät.
Die meisten Übergaben scheitern nicht am Steuerrecht, sondern daran, dass niemand ausgesprochen hat, was er eigentlich will. Der Senior will loslassen und gebraucht werden. Der Nachfolger will entscheiden und nicht kränken. Die Geschwister, die nicht einsteigen, wollen Gerechtigkeit. Erst wenn das auf dem Tisch liegt, lohnt es sich, über Verträge zu reden.
Ich begleite die Übergabe von der Bestandsaufnahme bis zum Vollzug: die rechtliche Struktur, die Absicherung des Übergebers, die Gleichbehandlung der weichenden Angehörigen, die Abstimmung mit Steuerberatung und Notar — und die Frage, was passiert, wenn der Nachfolger es sich anders überlegt.
Womit ich befasst
werde
- Bestandsaufnahme: Wer will was, bis wann, zu welchem Preis
- Familieninterne Übergabe, Übergabe an Mitarbeiter, Verkauf an Dritte
- Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch, Versorgungsleistungen
- Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag
- Pflichtteils- und Ausgleichsfragen der weichenden Geschwister
- Übergangsphase: Beirat, Vollmachten, Rückfallklauseln
- Notfallordner und Vertretungsregelung für den ungeplanten Fall
Drei Situationen, die immer wieder vorkommen
Der Notfall ohne Ordner
Der Inhaber fällt aus, niemand ist bevollmächtigt, die Bank sperrt faktisch die Konten. Das ist in zwei Nachmittagen vermeidbar — vorher.
Drei Kinder, ein Betrieb
Eines führt weiter, zwei nicht. Ohne Ausgleich zerlegt der Pflichtteil später die Firma. Mit Ausgleich und Verzicht bleibt sie ganz.
Der Käufer aus der Belegschaft
Der Meister will übernehmen, hat aber kein Kapital. Verkäuferdarlehen, Earn-out und Rückfall lassen sich so bauen, dass beide Seiten es aushalten.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich anfangen?
Fünf bis zehn Jahre vor dem gewünschten Ausstieg. Nicht, weil die Verträge so lange dauern, sondern weil steuerliche Fristen, der Aufbau einer zweiten Führungsebene und die Ablösung des Inhabers vom Tagesgeschäft Zeit brauchen. Wer drei Monate hat, kann noch vieles regeln — aber teurer und mit weniger Auswahl.
Was ist mein Unternehmen wert?
Das ist zuerst eine betriebswirtschaftliche, dann eine rechtliche Frage. Für die Übergabe zählt selten der theoretische Ertragswert, sondern der Preis, den ein konkreter Nachfolger aufbringen und aus dem Unternehmen bedienen kann. Die Vertragsgestaltung überbrückt die Lücke zwischen beiden Zahlen.
Kann ich Anteile behalten und trotzdem übergeben?
Ja, und häufig ist das der stabilste Weg: Führung geht über, Substanz folgt gestaffelt. Entscheidend ist, dass Stimmrechte, Gewinnbezug und Vetorechte sauber auseinandergezogen werden — sonst hat der Nachfolger die Verantwortung ohne die Möglichkeit zu handeln.

Schildern Sie Ihr Anliegen.
Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.